Rechtsprechung
AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft wegen Vermögensverfalls; Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt als Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.07.2001 - AnwZ (B) 61/00
Sofortige Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Anwaltschaft wegen …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung muss im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege geboten sein (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00 -, juris).Auch sollen eine gestellte, berufsbezogene Strafanzeige (BGH NJW-RR 2003, 1642, 1643) bzw. eine berufsbezogene strafrechtliche Verurteilung im Strafbefehlswege bzw. anhängige Strafverfahren (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00 -, juris) das überwiegende öffentliche Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren begründen können.
- BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
Maßgeblicher Zeitpunkt, auf den abzustellen ist, ist der Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens (BGH, Urteil vom 29.06.2011, AnwZ (BRFG) 11/10 = NJW 2011, 3234), also hier der Tag des Erlasses des Widerrufsbescheids am 06.08.2014. - BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09
Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
Die Vermutungswirkung muss aber nur zum Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung bestanden haben (BGH, Beschl. v. 08.12.2010 - AnwZ(B) 119/09).
- BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11
Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
Die Klägerin müsste, um die Vermutungswirkung zu widerlegen, zweifelsfrei darlegen, dass zum Zeitpunkt des Widerrufsbescheides (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11) kein Vermögensverfall vorlag. - BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09
Eintragung in das Schuldnerverzeichnis und Durchführung von …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
Ein Vermögensverfall liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschluss vom 08.10.2010 - AnwZ (B) 11/09 m.w.N.) vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. - BGH, 09.05.2003 - AnwZ (B) 21/03
Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
Auch sollen eine gestellte, berufsbezogene Strafanzeige (BGH NJW-RR 2003, 1642, 1643) bzw. eine berufsbezogene strafrechtliche Verurteilung im Strafbefehlswege bzw. anhängige Strafverfahren (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00 -, juris) das überwiegende öffentliche Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren begründen können. - VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 CS 14.2558
Übereinstimmende Erledigungserklärungen; Kostenentscheidung; …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
In der Regel entspricht es dabei billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens demjenigen aufzuerlegen, der voraus-sichtlich unterlegen wäre (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 CS 14.2558 -, Rn. 4, juris).
- AG Brühl, 25.02.2016 - 51 Ls 420/15
Strafbarkeit der Begleichung eigener Schulden eines Rechtsanwalts mit …
Die Angeklagten klagten hiergegen zunächst vor dem Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen beim Oberlandesgericht in I (Aktenzeichen: 1 AGH 32/14 und 1 AGH 33/14).In der Kostenentscheidung des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen - 1 AGH 32/14 - vom 30.04.2015 (aufgrund der freiwilligen Zulassungsverzichtserklärungen von L 2015 hatten sich die Verfahren zu den beiden Angeklagten dort zwischenzeitlich erledigt) wird u.a. ausgeführt:.