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   AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14   

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https://dejure.org/2015,46712
AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14 (https://dejure.org/2015,46712)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.2015 - 1 AGH 32/14 (https://dejure.org/2015,46712)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 2015 - 1 AGH 32/14 (https://dejure.org/2015,46712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft wegen Vermögensverfalls; Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt als Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2001 - AnwZ (B) 61/00

    Sofortige Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Anwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung muss im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege geboten sein (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00 -, juris).

    Auch sollen eine gestellte, berufsbezogene Strafanzeige (BGH NJW-RR 2003, 1642, 1643) bzw. eine berufsbezogene strafrechtliche Verurteilung im Strafbefehlswege bzw. anhängige Strafverfahren (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00 -, juris) das überwiegende öffentliche Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren begründen können.

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
    Maßgeblicher Zeitpunkt, auf den abzustellen ist, ist der Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens (BGH, Urteil vom 29.06.2011, AnwZ (BRFG) 11/10 = NJW 2011, 3234), also hier der Tag des Erlasses des Widerrufsbescheids am 06.08.2014.
  • BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09

    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
    Die Vermutungswirkung muss aber nur zum Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung bestanden haben (BGH, Beschl. v. 08.12.2010 - AnwZ(B) 119/09).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
    Die Klägerin müsste, um die Vermutungswirkung zu widerlegen, zweifelsfrei darlegen, dass zum Zeitpunkt des Widerrufsbescheides (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11) kein Vermögensverfall vorlag.
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09

    Eintragung in das Schuldnerverzeichnis und Durchführung von

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
    Ein Vermögensverfall liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschluss vom 08.10.2010 - AnwZ (B) 11/09 m.w.N.) vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
  • BGH, 09.05.2003 - AnwZ (B) 21/03

    Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
    Auch sollen eine gestellte, berufsbezogene Strafanzeige (BGH NJW-RR 2003, 1642, 1643) bzw. eine berufsbezogene strafrechtliche Verurteilung im Strafbefehlswege bzw. anhängige Strafverfahren (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00 -, juris) das überwiegende öffentliche Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren begründen können.
  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 CS 14.2558

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen; Kostenentscheidung;

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14
    In der Regel entspricht es dabei billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens demjenigen aufzuerlegen, der voraus-sichtlich unterlegen wäre (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 CS 14.2558 -, Rn. 4, juris).
  • AG Brühl, 25.02.2016 - 51 Ls 420/15

    Strafbarkeit der Begleichung eigener Schulden eines Rechtsanwalts mit

    Die Angeklagten klagten hiergegen zunächst vor dem Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen beim Oberlandesgericht in I (Aktenzeichen: 1 AGH 32/14 und 1 AGH 33/14).

    In der Kostenentscheidung des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen - 1 AGH 32/14 - vom 30.04.2015 (aufgrund der freiwilligen Zulassungsverzichtserklärungen von L 2015 hatten sich die Verfahren zu den beiden Angeklagten dort zwischenzeitlich erledigt) wird u.a. ausgeführt:.

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